Der feine Unterschied nach einem unverschuldeten Unfall:
Zeitwert vs. Wiederbeschaffungswert
Folgende Situation: Sie stehen an einem Rotlicht und ein Fahrzeug hinter Ihnen fährt ungebremst in Ihren Oldtimer oder Youngtimer. Die Folge: Totalschaden. Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Die Haftpflichtversicherung des anderen übernimmt schließlich den Schaden.
Leider ist es nicht ganz so einfach.
Es ist grundsätzlich richtig, dass bei einem von Ihnen nicht verschuldeten Verkehrsunfall, bei Ihr Fahrzeug beschädigt wird, der Haftpflichtversicherer des Verursachers für den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufkommen muss. Dazu wird das Fahrzeug von einem Experten der gegnerischen Haftpflichtversicherung besichtigt. Dieser beurteilt, ob es sich um einen Totalschaden handelt.
Bei einem Totalschaden erfolgt – gemäss Schweizer Haftpflichtrecht – die Entschädigung zum sogenannten Zeitwert.
Und hier liegt das Problem. Die eine Gesellschaft versteht unter dem Zeitwert den Marktwert, den das Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalles hatte. Andere wiederum gehen vom effektiven Zeitwert aus, der viel geringer als der Marktwert ist. Bei einem über zehnjährigen Fahrzeug wird dabei in der Regel noch 15 bis 20 Prozent vom seinerzeitigen Katalogpreis vergütet.
BELMOT SWISS übernimmt in solchen Fällen die Differenz zwischen der Zahlung des gegnerischen Haftpflichtversicherers und der vereinbarten Versicherungssumme.
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