Ratgeber
Versicherungsbegriffe und Ihre Bedeutung
Rund 75 % der Oldtimerpolicen legen den sogenannten Marktwert zugrunde. Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmässig gewerblich vertrieben werden, fliessen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne MwSt.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein.
Der Marktwert reicht oft nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten im Schadenfall auszugleichen. Diese Lücke kann mit der Vereinbarung des „Wiederherstellungswertes“ geschlossen werden. Es werden dabei die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten bis zur Vereinbarten Versicherungssumme entschädigt.
Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu beschaffen.
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